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Frühdefibrillation
Zur Therapie des plötzlichen Herztodes gibt es in den ersten 2-3 Minuten nach Eintritt des Kreislaufstillstandes oft nur ein Mittel:
Die sofortige Defibrillation!
AED-Geräte (automatisierte externe Defibrillatoren) ermöglichen durch einfache Handhabung und maximale Sicherheit auch Laienhelfern, jederzeit die lebensrettende Frühdefibrillation (Elektroschock) durchzuführen.
Werden AED in einem Unternehmen angeschafft, sollten betriebliche Ersthelfer und das medizinische Personal des Unternehmens in der Anwendung des AED qualifiziert sein.
Für die Anwendung von AED im Rahmen der betrieblichen Erste-Hilfe sind das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) maßgeblich.
Die praktische Anwendung von AED im Unternehmen durch betriebliche Ersthelfer und medizinisches Personal ist an die Teilnahme einer Erste Hilfe Aus- bzw. Fortbildung und an einen AED-Lehrgang bzw. ein AED-Training gebunden.
Es ist sicherzustellen, dass eine notfallmedizinisch qualifizierte ärztliche Fachaufsicht gewährleistet ist.
Seminar-Inhalt der Grundausbildung:
· Verhalten bei Notfällen / Notruf · Rettungskette · Überprüfen der Vitalfunktionen · Seitenlage · Ablaufschema am Notfallpatienten · Umgang mit medizinischen Geräten (nur medizinische Fachkräfte) · Herz - Lungen - Wiederbelebung · Aufbau und Funktion des Herzens · Erkrankungen des Herzens · Bedeutung unmittelbar einsetzender Hilfe · Funktion, Anwendung, Gefahren eines AED · Handhabung eines AED · Herz - Lungen - Wiederbelebung mit AED · Herz - Lungen - Wiederbelebung mit AED und medizinischen Geräten (nur medizinische Fachkräfte) · Rechtliche Rahmenbedingungen
Angebot:
Für Anfragen und Terminvereinbarungen für dieses Seminar nutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.
Beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot freibleibend. 1 Unterrichtseinheit (UE) = 45 Minuten.
Das Angebot bezieht sich auf Inhouse-Seminare im Radius von 40 km um Breitscheid.
Hinweis:
Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs.5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs.2 und 4 und § 5 Abs.2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.
Bei jedem Einsatz des AED ist zeitgleich der Rettungsdienst zu alarmieren.
Jede Institution, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, hat die ärztliche Fachaufsicht sicherzustellen und ein Schulungsprogramm zu implementieren. Es gilt hierzu die „Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation“. Jede Anwendung des AED muss nachträglich im Rahmen eines Qualitätsmanagementprogramms unter ärztlicher Fachaufsicht analysiert werden.
Das Unternehmen „Notfall-Seminare Arnd Sawitzki“ bietet seinen Kunden die “Rundum - Versorgung“ einschließlich der geforderten ärztlichen Fachaufsicht an.
Die Broschüre der Berufsgenossenschaft zur Defibrillation finden Sie auf der Seite: Dateidownload
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